BESTIMMUNGEN & FORMULARE

Absenzen 

Bitte beachten Sie:

  • Ist Ihr Kind aus Krankheitsgründen am Schulbesuch verhindert, so informieren Sie bitte die Schule noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch (09771 635625-0), per Fax (09771 635625-80) oder per Mail unter Angabe des Grundes
    Beim
  • Wiederbesuch ist eine schriftliche Mitteilung über die Dauer der Krankheit mitzubringen, bei längerer Erkrankung auch ein ärztliches Attest. 

Ist der/die Schüler/-in bis Unterrichtsbeginn noch nicht entschuldigt und die Erziehungsberechtigten können nicht erreicht werden, muss die Schule unter Umständen die örtliche Polizei darüber informieren. Für die Krankmeldung können Sie dieses Formular verwenden.

Abschlussprüfung 

Am Ende des ersten Schulhalbjahres in der Abschlussklasse wählen die Schülerinnen und Schüler ihr viertes Abschlussprüfungsfach. Zur Wahl stehen die Fächer Mathematik und Übungsunternehmen. In der Präsentation finden Sie genaue Bestimmungen und auch eine Entscheidungshilfe.

Wahl des Abschlussprüfungsfaches

Befreiung vom Unterricht 

Bitte beachten Sie:

  • Eine Unterrichtsbefreiung kann laut WSO § 36 Abs. 3 nur aus trifftigen Gründen erteilt werden. Dazu füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und reichen es mindestens einen Tag vorher bei der Schulleitung ein.
  • Ein Fernbleiben vom Unterricht ohne Erlaubnis gilt als unentschuldigtes Fehlen!

Fallen Randstunden oder Nachmittagsstunden aus, so wird dies den Schülern am vorhergehenden Tag durch Aushang mitgeteilt, sofern der Ausfall uns bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.Bei nicht vorhersehbaren Unterrichtsausfällen muss der/die Schüler/in bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule bleiben, es sei denn, es wurde ein „Antrag auf Befreiung von der Aufsichtspflicht bei vorzeitigem unvorhersehbarem Unterrichtsschluss“ im Sekretariat abgegeben. Dieser ist dann während des gesamten Dauer des Schulbesuchs an der Staatlichen Wirtschaftsschule Bad Neustadt gültig.

Fehlen bei Leistungsnachweisen 

  • Sollte Ihr Kind aus zwingenden Gründen verhindert sein, am Unterricht teilzunehmen und an einem Tag fehlen, an dem ein Leistungsnachweis in einem Fach angekündigt ist, ist die Schule nach § 27, Abs. 1 WSO unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Dies sollte möglichst vor Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr durch eine fernmündliche Entschuldigung per Telefon (Anrufbeantworter), Fax oder E-Mail geschehen.
  • Die schriftliche Entschuldigung der Eltern ist selbstständig, d.h. nicht erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft, am Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts nachzureichen. Bei angekündigten Leistungsnachweisen ist in jedem Fall noch eine Bescheinigung über einen Arztbesuch an diesem Tag beizulegen. Nachdatierte Atteste oder Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Für den versäumten Leistungsnachweis wird ein Nachtermin an einem Freitag Nachmittag festgesetzt, damit für das Nachschreiben nicht wieder Unterricht für den Schüler ausfällt.
  • Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird entsprechend § 39, Abs. 5 WSO mit der Note 6 bewertet. In diesem Fall wird kein Nachtermin festgesetzt.

Hausordnung 

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben an der Staatlichen Wirtschaftsschule Bad Neustadt. Die aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.

Hausordnung

Schulwegweiser 

In unserem Schulwegweiser haben wir die wichtigsten Bestimmungen und Regelungen zusammen gefasst. Sie können ihn hier herunterladen.

Schulwegweiser

Gesetzliche Bestimmungen

BayEUG 

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gilt für alle Schularten und regelt die allgemeingültigen Sachverhalte wie Schularten, Unterrichtsinhalte, Stellung von Lehrern, Schülern und Eltern etc. Sie können es auf der Homepage des des Bayerischen Verwaltungsportals einsehen.

Wirtschaftsschulordnung 

Die Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) können Sie in ihrer aktuellen Fassung auf der Seite des Bayerischen Verwaltungsportals einsehen.

Staatliche Wirtschaftsschule

Franz-Marschall-Straße 14
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

 

Telefon: 09771 635625-0
Fax: 09771 635625-80

E-Mail:sekretariat@wsnes.de