Informationen zum Schulversuch 5. Jahrgangsstufe:

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Eingangsstufe setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler im Übertritts- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht erreicht hat.

Es gibt keinen Probeunterricht, wenn die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 nicht erreicht wurde.

Anmeldung ist an folgenden Tagen im Sekretariat der WSNES (Franz-Marschall-Straße 14, 97616 Bad Neustadt) möglich:

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

Da es sich um einen Schulversuch handelt, können wir nur eine begrenzte Anzahl an Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Daher ist eine Anmeldung nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die im Landkreis Rhön-Grabfeld wohnen.

Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt keine Rolle, vielmehr wählt die Schule nach Eignung aus. Sie werden sowohl im Falle einer Zusage, als auch im Falle einer Absage rechtzeitig informiert, sodass Sie ihr Kind am Freitag (10.05.2024) an einer anderen Schule anmelden können.

STUNDENTAFEL

Jahrgangsstufe 5
Religionslehre/Ethik
2
Deutsch
6
Englisch
5
Mathematik
5
Geschichte/ Politik und Gesellschaft
2
Mensch/Umwelt und Technik
2
Musisch-ästhetische Bildung
2
Ökonomische Bildung
2
Digitale Bildung
2
Sport
2+2

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

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Aufnahme in die vierstufige Wirtschaftsschule 

In die 6. oder 7.  Klasse der Wirtschaftsschule können Schülerinnen und Schüler ohne Probeunterricht unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • Im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der 5. Klasse einer Mittelschule (bei Eintritt in die 6. Klasse Wirtschaftsschule) oder der 6. beziehungsweise 7. Klasse einer Mittelschule (bei Eintritt in die 7. Klasse der Wirtschaftsschule) den Notendurchschnitt 2,66 in der Fächern Deutsch, Mathe und Englisch erzielt haben.
  • Im Übertrittszeugnis der 4. Klasse der Grundschule die Eignung für die Realschule oder das Gymnasiums erhalten haben.
 

Sollte dies nicht der Fall sein, können Schülerinnen und Schüler den Probeunterricht besuchen. Dieser ist bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik schlechtestens einmal die Note 4 erzielt wurde. Sollte in beiden Fächern die Note 4 erzielt werden, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind die Wirtschaftsschule besuchen soll.

Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel von der Realschule oder Gymnasium auf die Wirtschaftsschule. Hier ist es entscheidend, ob die Vorrückungserlaubnis in die nächste Klasse vorliegt oder schlechtestens in einem, der an der Wirtschaftsschule unterrichteten Fächern die Note 5 erzielt wurde.

Für die Anmeldung benötigen Sie

  • das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde oder ein amtlicher Lichtbildausweis
  • das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule
  • Nachweis über Masernschutzimpfung
 

Download des Anmeldeformulars

Wichtiger Hinweis: Der Landkreis Bad Kissingen akzeptiert für die Beantragung einer Schülerjahresfahrkarte nur noch eine Onlineanmeldung der Eltern. Hier finden Sie das Formular zum Bearbeiten. Den unterschriebenen Ausdruck müssen Sie in der Wirtschaftsschule abgeben. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Kind zum Schuljahresbeginn eine Fahrkarte erhält.

Landkreis Bad Kissingen (landkreis-badkissingen.de)

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Aufnahme in die zweistufige Wirtschaftsschule 

In die 10. Klasse der Wirtschaftsschule können Schülerinnen und Schüler ohne Probezeit unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • Den Qualifizierenden Abschluss an der Mittelschule vorweisen können.
  • Die 9. Klasse einer M-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgreich durchlaufen haben.
  • Auch wenn die 9. Klasse einer Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums nicht erfolgreich durchlaufen wurde, ist eine Aufnahme möglich. Allerdings wird dann in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 auf dem Zeugnis benötigt.
 

Mit einem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule können Schülerinnen und Schüler ebenfalls an die Wirtschaftsschule wechseln, unterliegen dann aber einer halbjährigen Probezeit.

Für die Anmeldung benötigen Sie

  • das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde oder ein amtlicher Lichtbildausweis
  • das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule
  • Nachweis über Masernschutzimpfung

Download des Anmeldeformulars

 

Wichtiger Hinweis: Der Landkreis Bad Kissingen akzeptiert für die Beantragung einer Schülerjahresfahrkarte nur noch eine Onlineanmeldung der Eltern. Hier finden Sie das Formular zum Bearbeiten. Den unterschriebenen Ausdruck müssen Sie in der Wirtschaftsschule abgeben. Wir kümmern uns darum, dass Ihr Kind zum Schuljahresbeginn eine Fahrkarte erhält.

Landkreis Bad Kissingen (landkreis-badkissingen.de)