Elternbeirat

Gesetzliche Grundlage

nach Art.66 BayEUG ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens 5 und höchstens 12 Mitglieder.

Die Wahlen zum Elternbeirat werden zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. Für jedes die Schule besuchende Kind wird ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.

Aufgaben des Elternbeirats gem. Art.65 BayEUG 

Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten, bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen, bei der Bestimmung eines Namens für die Schule mitzuwirken.

  • Sabine Haßmüller
  • Marco Löhr
  • Rainer Unrath
  • Reinhard Kamm
  • Christine Martin

Die Kontaktdaten der Mitglieder des Elternbeirats finden Sie hier.

Staatliche Wirtschaftsschule

Franz-Marschall-Straße 14
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

 

Telefon: 09771 635625-0
Fax: 09771 635625-80

E-Mail:sekretariat@wsnes.de