FACHPRAKTISCHE TÄTIGKEITEN – SCHULE TRIFFT PRAXIS
Unsere Schülerinnen und Schüler sammeln im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeiten wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt. Sie lernen verschiedene Berufsfelder kennen, entdecken ihre eigenen Stärken und Interessen und erleben hautnah, wie das in der Schule erworbene Wissen in der Praxis angewendet wird. Die Praktika werden im Unterricht sorgfältig vor- und nachbereitet, so dass die gemachten Erfahrungen gezielt reflektiert und mit dem Unterricht verknüpft werden können. Bei der Wahl des Praktikumsplatzes können sich die Schülerinnen und Schüler an den gewählten Modulen orientieren, um noch tiefere Einblicke in eine bestimmte Branche oder Tätigkeit zu gewinnen. Neben fachlichen Einblicken steht auch die soziale Entwicklung im Mittelpunkt: Teamarbeit, Zuverlässigkeit und respektvolles Miteinander prägen das Berufsleben ebenso wie den Schulalltag.
Die Fachpraktischen Tätigkeiten bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Chance, eigene Talente zu entdecken, Berufe hautnah zu erleben und wertvolle Erfahrungen für ihre Zukunft zu sammeln – ein echtes Highlight ihrer Schulzeit!
Häufige Fragen zu den fachpraktischen Tätigkeiten
Für die Klassen 9a/b: 08.12.2025–19.12.2025 und 13.07.2026–24.07.2026.
Für die Klassen Z10c/d: 15.12.2025–19.12.2025 und 13.07.2026–24.07.2026.
Die fachpraktischen Tätigkeiten dauern in der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule 20 Tage und in der zweistufigen Form 15 Tage.
Ja — versäumte Zeiten müssen eigenverantwortlich außerhalb des Unterrichts nachgeholt werden.
In diesem Fall ist ein Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht möglich.
Die Leistungen fließen in das Übungsunternehmen ein und werden dort berücksichtigt.
Die Betriebe füllen einen Bewertungsbogen aus und geben Feedback zu Mitarbeit und Engagement der Schülerinnen und Schüler.
Der Tätigkeitsbericht dokumentiert die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und orientiert sich am Aufbau eines Berichtshefts von Auszubildenden.
Lehrer und Lehrerinnen begleiten die fachpraktischen Tätigkeiten umfassend:
Nein — Minijobs oder Nebenjobs können nicht angerechnet werden.
Nein — eine Bezahlung ist nicht erlaubt.
Die fachpraktischen Tätigkeiten gelten als schulische Veranstaltung. Dadurch besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, und Unfälle werden wie Schulunfälle behandelt.
Für die fachpraktischen Tätigkeiten ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird von der Schule im Namen der Eltern bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler abgeschlossen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
Nein, das ist nicht möglich.
Es müssen zweimal 2 Wochen fachpraktische Tätigkeiten absolviert werden. Das heißt, es werden mindestens zwei Betriebe benötigt.
Foto: Daniel Ernst (stock.adobe.com)