FACHPRAKTISCHE TÄTIGKEITEN – SCHULE TRIFFT PRAXIS

Unsere Schülerinnen und Schüler sammeln im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeiten wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt. Sie lernen verschiedene Berufsfelder kennen, entdecken ihre eigenen Stärken und Interessen und erleben hautnah, wie das in der Schule erworbene Wissen in der Praxis angewendet wird. Die Praktika werden im Unterricht sorgfältig vor- und nachbereitet, so dass die gemachten Erfahrungen gezielt reflektiert und mit dem Unterricht verknüpft werden können. Bei der Wahl des Praktikumsplatzes können sich die Schülerinnen und Schüler an den gewählten Modulen orientieren, um noch tiefere Einblicke in eine bestimmte Branche oder Tätigkeit zu gewinnen. Neben fachlichen Einblicken steht auch die soziale Entwicklung im Mittelpunkt: Teamarbeit, Zuverlässigkeit und respektvolles Miteinander prägen das Berufsleben ebenso wie den Schulalltag.

Die Fachpraktischen Tätigkeiten bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Chance, eigene Talente zu entdecken, Berufe hautnah zu erleben und wertvolle Erfahrungen für ihre Zukunft zu sammeln – ein echtes Highlight ihrer Schulzeit!

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Dauer:
    • 20 Tage in der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule
    • 15 Tage in der zweistufigen Form
  • Zeitraum: 
    • Für die Klassen 9a/b vom 08.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 13.07.2026 bis 24.07.2026
    • für die Klassen Z10c/d vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 und vom 13.07.2026 bis 24.07.2026
  • Vor- und Nachbereitung: Im Unterricht werden die Erfahrungen gezielt vorbereitet, begleitet und ausgewertet
  • Bewertung: Die Leistungen fließen Übungsunternehmen ein
  • Rückmeldung: Die Betriebe geben über einen Bewertungsbogen Feedback zur Mitarbeit und zum Engagement der Schülerinnen und Schüler
  • Nachholen: Versäumte Zeiten müssen eigenverantwortlich außerhalb des Unterrichts nachgeholt werden
  • Unfallversicherung: Die Fachpraktischen Tätigkeiten sind Teil des Unterrichts und damit eine schulische Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – Unfälle werden wie Schulunfälle behandelt.
  • Haftpflichtversicherung: Für mögliche Schäden ist eine Schülerhaftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird von der Schule im Namen der Eltern (bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler) abgeschlossen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
  • Praktikumsbericht: Nach dem Einsatz verfassen die Schülerinnen und Schüler einen kurzen Tätigkeitsbericht über ihre Erfahrungen – ähnlich wie ein Berichtsheft von Auszubildenden.
  • Betreuung: Die Lehrkräfte begleiten und betreuen die Praktika und stehen im Austausch mit den Betrieben, um Rückmeldung und Unterstützung zu gewährleisten.
  • Wichtig:
    • Tätigkeiten aus einem Minijob oder Nebenjob können nicht angerechnet werden
    • Eine Vergütung für das Praktikum ist nicht erlaubt
    • Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden selbstverständlich beachtet

Foto: Daniel Ernst (stock.adobe.com)

error: Inhalt ist geschützt!