FACHPRAKTISCHE TÄTIGKEITEN – SCHULE TRIFFT PRAXIS
Unsere Schülerinnen und Schüler sammeln im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeiten wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt. Sie lernen verschiedene Berufsfelder kennen, entdecken ihre eigenen Stärken und Interessen und erleben hautnah, wie das in der Schule erworbene Wissen in der Praxis angewendet wird. Die Praktika werden im Unterricht sorgfältig vor- und nachbereitet, so dass die gemachten Erfahrungen gezielt reflektiert und mit dem Unterricht verknüpft werden können. Bei der Wahl des Praktikumsplatzes können sich die Schülerinnen und Schüler an den gewählten Modulen orientieren, um noch tiefere Einblicke in eine bestimmte Branche oder Tätigkeit zu gewinnen. Neben fachlichen Einblicken steht auch die soziale Entwicklung im Mittelpunkt: Teamarbeit, Zuverlässigkeit und respektvolles Miteinander prägen das Berufsleben ebenso wie den Schulalltag.
Die Fachpraktischen Tätigkeiten bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Chance, eigene Talente zu entdecken, Berufe hautnah zu erleben und wertvolle Erfahrungen für ihre Zukunft zu sammeln – ein echtes Highlight ihrer Schulzeit!
Häufige Fragen zu den fachpraktischen Tätigkeiten
Termine und Fristen
Für die Klassen 9a/b finden die fachpraktischen Tätigkeiten vom 08.12.2025 bis 19.12.2025 sowie vom 13.07.2026 bis 24.07.2026 statt.
Für die Klassen Z10c/d finden sie vom 15.12.2025 bis 19.12.2025 sowie ebenfalls vom 13.07.2026 bis 24.07.2026 statt.
Ja, versäumte Zeiten müssen eigenverantwortlich außerhalb des Unterrichts nachgeholt werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen sowohl im Sekretariat der WSNES als auch bei der Praktikumsstelle gemeldet und durch ein Attest nachgewiesen werden.
Ein wichtiger Termin ist der 12.06.2026, an dem der Praktikumsvertrag bei der ÜBU-Lehrkraft abgegeben werden muss. Außerdem müssen bis zum 31.07.2026 die gesamten Praktikumsunterlagen (Beurteilungsbogen des Betriebs, Berichtsheft mit Tätigkeitsbericht und Fazit) im Sekretariat eingereicht werden.
Die fachpraktischen Tätigkeiten dauern in der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule 20 Tage und in der zweistufigen Form 15 Tage.
Praktikumsstelle und rund um den Betrieb
Es müssen zweimal zwei Wochen fachpraktische Tätigkeiten absolviert werden. Daher sind mindestens zwei und maximal vier Praktikumsstellen erforderlich.
Die Betriebe füllen einen Beurteilungsbogen aus und geben darin Feedback zur Mitarbeit und zum Engagement der Schülerinnen und Schüler.
Nein, Minijobs oder andere Nebenjobs können nicht als fachpraktische Tätigkeiten angerechnet werden.
Nein, eine Bezahlung ist nicht erlaubt.
Nein, das Praktikum darf weder im elterlichen Betrieb noch bei Verwandten absolviert werden.
Wenn das zweiwöchige Praktikum in zwei verschiedenen Betrieben absolviert wurde, muss für jeden Betrieb ein eigener Beurteilungsbogen sowie ein eigenes Berichtsheft abgegeben werden. Der Tätigkeitsbericht und das Fazit müssen jedoch nur zu einem der beiden Betriebe verfasst werden.
Ja. Fehlen auf dem Beurteilungsbogen oder im Berichtsheft die erforderlichen Unterschriften beziehungsweise Bestätigungen des Betriebs, erfolgt ein Punktabzug bei der Bewertung. Die Unterschriften müssen nachgereicht werden.
Rechtliches
Die fachpraktischen Tätigkeiten gelten als schulische Veranstaltung. Dadurch besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, und Unfälle werden wie Schulunfälle behandelt.
Für die fachpraktischen Tätigkeiten ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird von der Schule im Namen der Eltern bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler abgeschlossen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
Organisatorisches und Bewertung
Wenn die fachpraktischen Tätigkeiten nicht absolviert oder nicht erfolgreich abgeschlossen werden, ist ein Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht möglich.
Die Leistungen aus den fachpraktischen Tätigkeiten fließen in das Fach Übungsunternehmen ein und werden dort als kleiner Leistungsnachweis bewertet.
Der Tätigkeitsbericht dient dazu, die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren. Er orientiert sich am Aufbau eines Berichtshefts von Auszubildenden.
Die fachpraktischen Tätigkeiten werden von Lehrkräften umfassend begleitet. Die Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht auf ihren Einsatz vorbereitet. Während der Tätigkeit finden in der Regel Betriebsbesuche statt. Nach Abschluss werden die gesammelten Erfahrungen gemeinsam nachbereitet und ausgewertet.
Die Praktikumsunterlagen sollen in der vorgegebenen Reihenfolge geordnet und in einem Heftrücken im Sekretariat abgegeben werden. Schnellhefter oder aufwendige Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich. Falls keine Möglichkeit besteht, die Unterlagen zu Hause auszudrucken, sollte rechtzeitig die ÜBU-Lehrkraft informiert werden.
Verspätet abgegebene Praktikumsunterlagen werden grundsätzlich nicht bewertet. Daher sollten alle Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Die Gesamtnote besteht aus zwei Teilen:
Beurteilung durch den Betrieb (zählt einfach)
Beurteilung durch die Schule (zählt doppelt)
Berichtsheft, Tätigkeitsbericht und persönliches Fazit werden jeweils mit 0 bis 10 Punkten bewertet. 10 Punkte gibt es, wenn die Arbeit einwandfrei ist, das bedeutet: vollständig, sorgfältig gemacht und ohne Fehler. 0 Punkte gibt es, wenn nichts ausgefüllt wurde. Punktabzüge gibt es z. B. für sprachliche Fehler, vergessene Unterschriften, handgeschriebene Formulare, …. Zudem werden die Punkte unterschiedlich gewichtet (s. Bewertungsschlüssel)
Was genau wird bewertet: Das findet ihr auf der Übersicht Bewertung des Praktikums. Dort steht, welche Teile bewertet werden und worauf bei der Beurteilung geachtet wird.
Beispiel:
Betrieb: Note 2
Schule: Note 3
Rechnung:
2 + 3 + 3 = 8
8 : 3 = 2,67
Gesamtnote: Note 3
Der aktuelle Bewertungsbogen kann hier unter Praktikums-Unterlagen eingesehen werden.
Ja, sofern keine andere Vorgabe der Lehrkraft besteht.
Bei Unklarheiten oder Problemen sollte man sich möglichst frühzeitig an die ÜBU-Lehrkraft oder deine betreuende Lehrkraft wenden, damit offene Fragen rechtzeitig geklärt werden können.
Für die Klassen 9a/b: 08.12.2025–19.12.2025 und 13.07.2026–24.07.2026.
Für die Klassen Z10c/d: 15.12.2025–19.12.2025 und 13.07.2026–24.07.2026.
Es müssen zweimal 2 Wochen fachpraktische Tätigkeiten absolviert werden.
Das heißt, es müssen mindestens zwei (und dürfen maximal vier) Praktikumsstellen sein.
Ja — versäumte Zeiten müssen eigenverantwortlich außerhalb des Unterrichts nachgeholt werden.
Krankheiten müssen sowohl im Sekretariat als auch bei der Praktikumsstelle gemeldet werden und durch ein Attest belegt werden.
12.06.2026: Abgabe Praktikumsvertrag bei der ÜBU-Lehrkraft
31.07.2026: Abgabe der gesamten Praktikumsunterlagen (Beurteilungsbogen des Betriebes, Berichtsheft mit Tätigkeitsbericht und Fazit) im Sekretariat. à Unterlagen bitte verlinken
Die fachpraktischen Tätigkeiten dauern in der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule 20 Tage und in der zweistufigen Form 15 Tage.
In diesem Fall ist ein Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe nicht möglich.
Die Leistungen fließen in das Übungsunternehmen ein und werden dort berücksichtigt.
Die Betriebe füllen einen Bewertungsbogen aus und geben Feedback zu Mitarbeit und Engagement der Schülerinnen und Schüler.
Der Tätigkeitsbericht dokumentiert die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und orientiert sich am Aufbau eines Berichtshefts von Auszubildenden.
Lehrer und Lehrerinnen begleiten die fachpraktischen Tätigkeiten umfassend:
Nein — Minijobs oder Nebenjobs können nicht angerechnet werden.
Nein — eine Bezahlung ist nicht erlaubt.
Die fachpraktischen Tätigkeiten gelten als schulische Veranstaltung. Dadurch besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, und Unfälle werden wie Schulunfälle behandelt.
Für die fachpraktischen Tätigkeiten ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese wird von der Schule im Namen der Eltern bzw. volljähriger Schülerinnen und Schüler abgeschlossen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
Nein, das ist nicht möglich.
Wenn du dein zweiwöchiges Praktikum in zwei verschiedenen Betrieben absolviert hast, gibst du für jeden Betrieb einen eigenen Beurteilungsbogen sowie ein eigenes Berichtsheft ab. Der Tätigkeitsbericht und das Fazit müssen jedoch nur zu einem der beiden Betriebe verfasst werden.
Bitte ordne deine Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge und gib sie in einem Heftrücken ab. Schnellhefter oder aufwändige Bewerbungsmappen sind nicht erforderlich. Falls du keine Möglichkeit hast, die Unterlagen zu Hause auszudrucken, wende dich rechtzeitig an deine ÜBU-Lehrkraft.
Verspätet abgegebene Praktikumsunterlagen werden grundsätzlich nicht bewertet. Achte deshalb darauf, alle Dokumente vollständig und fristgerecht einzureichen.
Ja. Fehlen auf dem Beurteilungsbogen oder im Berichtsheft die erforderlichen Unterschriften beziehungsweise Bestätigungen des Betriebs, erfolgt ein Punktabzug bei der Bewertung.
Neben dem Inhalt werden auch Rechtschreibung (ausgenommen bei Nachteilsausgleich), Zeichensetzung, Grammatik, Zeitform, Satzbau, Ausdruck sowie die Einhaltung der DIN-Regeln bewertet.
Der Beurteilungsbogen des Betriebs fließt mit einem Drittel in die Praktikumsnote ein. Die Bewertung von Berichtsheft, Tätigkeitsbericht und Fazit kann dem Bewertungsbogen entnommen werden, der auf der Praktikumsseite abrufbar ist.
Die Praktikumsnote wird wie ein kleiner Leistungsnachweis im Fach Übungsunternehmen gewertet.
Der aktuelle Bewertungsbogen kann auf der Praktikumsseite der Schule unter den entsprechenden Informationen zum Praktikum eingesehen werden.
Ja, sofern keine andere Vorgabe deiner Lehrkraft besteht. Achte dabei auf eine saubere Gestaltung und die Einhaltung der vorgegebenen DIN-Regeln.
Bei Unklarheiten oder Problemen solltest du dich möglichst frühzeitig an deine ÜBU-Lehrkraft wenden. So können offene Fragen rechtzeitig geklärt werden.
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